Eine Lohnfortzahlung ist den Mitarbeitern eines Unternehmens sowohl im Krankheitsfall als auch bei Urlaub oder im Rahmen einer Freistellung gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso wie der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, Ihnen als Arbeitgeber eine durch einen Arzt bestätigte Krankmeldung am vierten Krankheitstag vorzulegen, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, sechs Wochen lang den Lohn des entsprechenden Mitarbeiters weiter zu zahlen, beginnend ab dem ersten Tag. Natürlich beruht die Einhaltung der Pflichten auf Gegenseitigkeit, sodass auch die Mitarbeiter die Lohnfortzahlung nicht auf betrügerische Weise missbrauchen dürfen und somit eventuell Krankschreibungsbetrug begehen.
Ein vom Arzt krankgeschriebener Mitarbeiter darf während dieser Zeit natürlich das Haus verlassen, zum Arzt gehen, hilfreichen Sport treiben oder kleinere notwendige Besorgungen machen. Er darf laut Rechtsprechung jedoch nichts tun, was seiner Genesung im Wege stehen könnte. Einer anderen Tätigkeit darf er in dieser Zeit aber natürlich nicht nachgehen, denn dies wäre ein Fall von Krankschreibungsbetrug und somit strafbar. Dabei spielen Loyalität und Solidarität unter den Angestellten eine wichtige Rolle, die sowohl Fairness unter den Kollegen als auch ein gewisses Vertrauen zwischen Ihnen als Arbeitgeber und den Angestellten voraussetzt.